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Bildungsurlaub


Bildungsurlaub in Ihrer vhs!
Alle in Hessen Beschäftigten haben nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr. Der Bildungsurlaub muss zusätzlich zum Erholungsurlaub gewährt werden. Er dient der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung. Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mind. 6 Wochen vor Beginn der gewünschten Veranstaltung schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Beschäftigte dürfen wegen der Teilnahme an einem Bildungsurlaub nicht benachteiligt werden. Die Träger von Bildungsurlaubsveranstaltungen müssen vom Hessischen Sozialministerium anerkannt sein.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bildungsurlaub.hessen.de

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Volkshochschule des Vogelsbergkreises
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