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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Geschäftsbedingungen sind durch die Teilnahme- und Entgeltordnung geregelt, die der Kreisausschuss des Vogelsbergkreises am 21.05.2003 beschlossen hat (zuletzt geändert am 07.09.2006).
Der vollständige Text ist in der Geschäftsstelle der vhs einsehbar.
Darin sind folgende Regelungen enthalten:

Anmeldung, Abmeldung, Rücktritt

Für die im Programmheft aufgeführten Kurse, Vorträge und Exkursionen ist eine schriftliche Anmeldung durch Karte, Fax-Schreiben oder E-mail erforderlich. Soweit kein Anmeldeschluss im Programmheft vorgegeben ist, soll die Anmeldung spätestens 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.

Das Entgelt soll im Lastschriftverfahren oder gegen Rechnung entrichtet werden. Ausnahmsweise kommt Barzahlung in Betracht. Bereits gezahltes Entgelt wird nur zurückerstattet, wenn ein Kurs oder eine sonstige Veranstaltung der Volkshochschule nicht zustande kommt. Bei Semesterkursen ist eine entgeltfreie schriftliche Abmeldung bis zur zweiten Unterrichtsstunde möglich. Bei sonstigen Veranstaltungen der Volkshochschule ist nur die Abmeldung bis zum festgelegten Anmeldeschluss entgeltfrei.

Bei Vorliegen einer besonderen Härte kann bis zum Abschluss des laufenden Semesters das Entgelt teilweise erstattet oder die Zahlung teilweise erlassen werden, wenn die Teilnahme an mindestens der Hälfte der vorgesehenen Unterrichtsstunden nicht möglich ist. Die Hinderungsgründe sind nachzuweisen (z.B. ärztliches Attest bei Erkrankung, Meldebestätigung bei einem Umzug). Über die Rückerstattung entscheidet das Amt Volkshochschule. Ein weitergehender Anspruch im Hinblick auf die vorgesehene Teilnahme ist ausgeschlossen.

Entgelt, Ermäßigung, Teilnehmer-Mindestzahl

Es gilt das im Programmheft ausgedruckte Entgelt. Die ermäßigungsberechtigten Kurse sind mit (E) gekennzeichnet. Eine Ermäßigung (E) des Entgelts wird nicht gewährt, wenn nicht mindestens 10 Personen teilnehmen. Eine Ermäßigung des Entgelts von 40 % wird auf Antrag gewährt, wenn einer der folgenden Gründe nachgewiesen wird:

a) Bezug von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe
b) wirtschaftliche Abhängigkeit von Empfängern gemäß a)
c) gleichwertige soziale Gründe
d) Tätigkeit als Kursleiter/in bzw. Zweigstellenleiter/in der Volkshochschule im laufenden Semester
e) Teilnahme an einer von der VHS-Leitung als "Elternkurs" bezeichneten Veranstaltung
f) Vorlage einer gültigen Ehrenamts-Card

Entgeltermäßigung wird nicht gewährt, wenn die Teilnahme an Kursen auf Veranlassung Dritter stattfindet und von diesen finanziert wird.

Eine Ermäßigung von 5 Euro je Kurs erhalten minderjährige Kunden der Sparkasse Oberhessen gemäß Sondervereinbarung.

Die angebotenen Semesterkurse finden statt, wenn mindestens 10 Personen teilnehmen. An Kompaktkursen (Kurse bis zu 4 Terminen und Seminare) sollen mindestens 6 Personen teilnehmen. Abweichend davon kann ein Kurs auch mit geringerer Teilnehmerzahl stattfinden, wenn sich alle Teilnehmer/innen bereit erklären, das dadurch erforderliche höhere Entgelt (Umlegung des Gesamtentgeltes der Teilnehmer-Mindestzahl) zu entrichten.

Teilnahmebescheinigungen

Der regelmäßige Besuch eines Kurses wird auf Antrag bescheinigt. Die Teilnahmebescheinigung wird kostenfrei nur innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss ausgestellt. Danach wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.

Haftung

Für die Haftung im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.

Datenschutz

Die Volkshochschule bedient sich zur Verwaltung ihrer Veranstaltungen einer automatisierten Datenverarbeitung. Dabei werden die Daten der Teilnehmer/innen entsprechend ihrer Anmeldung erfasst. Es gelten die Bestimmungen des hessischen Datenschutzgesetzes.